Seminargebühren - Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr, sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß §4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.