Strategie- und Arbeitsplanung
Der Ausgangspunkt für die Strategie- und Arbeitsplanung ist die Entwicklung im Betrieb. Dabei spielen sowohl die Rahmenbedingungen für die Branche, als auch die Situation des Unternehmens eine Rolle. Genauso wichtig sind aber auch die Erwartungen der Beschäftigten, die der Betriebsrat vertritt. Dazu kommen dann die Schwerpunkte, die der Betriebsrat bearbeiten will.
Partner IG BCE
Die Tarifpolitik setzt Rahmenbedingungen, die der Betriebsrat in den Unternehmen organisieren und umsetzen muss. Die IG BCE bietet den Betriebsräten ihre Unterstützung an. Daneben geht es der IG BCE auch darum, bestimmte Themenfelder zu besetzen. So kann der Betriebsrat zum Beispiel das Thema Innovation und was das für den Betrieb bedeutet, zu einem seiner strategischen Ziele machen.
Personalentwicklung und „Gute Arbeit"
Beschäftigungssicherung und die demografische Entwicklung im Betrieb gehören zu den Schwerpunktthemen. Personalplanung und -entwicklung sind dabei ein wichtiges Feld für den Betriebsrat. Die Herausforderung wird in diesem Zusammenhang sein, den Anteil der regulären Beschäftigungsverhältnisse und Bedingungen für Gute Arbeit bestmöglich durch betriebliche Vereinbarungen abzusichern.
Weitere Themen
Es gibt eine ganze Reihe von Themen, die der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen. Wichtig ist, dass der Betriebsrat bei seiner Planung überlegt, welche Themen für die Beschäftigten seines Betriebes relevant sind. Angefangen beim betrieblichen Vorschlagswesen über den kontinuierlichen Verbesserungsprozess bis zu Regelungen zur Qualität derBeschäftigung oder Standortsicherungsverträgen, Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung und -förderung, hat der Betriebsrat viele Möglichkeiten, ein eigenes Profil zu entwickeln.
Ein guter Start ist für den Erfolg wichtig!
Die Palette an wichtigen Themen zeigt die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Eine Standortbestimmung und die Festsetzung konkreter Ziele sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Dann gelingt auch die Einbindung der Beschäftigten in die Betriebsratsarbeit mit Mitgliederstärke und breiter Unterstützung für die gemeinsame Sache.
Weitere Themen der Ausgabe im Juli 2010:
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten: Der fünfte Abschnitt des BetrVG regelt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten. Gegliedert in drei Unterabschnitte geht es um allgemeine personelle Angelegenheiten, um die Berufsbildung und schließlich um konkrete personelle Einzelmaßnahmen.
Handlungsmöglichkeiten bei Stress: Arbeitnehmer sind in Deutschland immer häufiger aufgrund von psychischen Erkrankungen arbeitsunfähig. Knapp 11 Prozent aller Fehltage gingen 2008 auf psychische Erkrankungen zurück. Seit 1990 haben sie sich verdoppelt.
Termine: 3. Fachkonferenz für Betriebsrätinnen, 6. Oktober 2010 in Ludwigsburg, 3. Jahrestagung für Betriebsräte der IG BCE am 3./4. November 2010 in Hannover
Interessenten können "Betriebsrat aktuell" kostenlos abonnieren. Eine kurze Nachricht per E-Mail unter bws@igbce.de oder ein Anruf unter 0511 7631-423 genügt.