Europäische Arbeitnehmervertretung braucht zusätzliche Kompetenz

50 Jahre nach dem Beginn des europäischen Einigungsprozessses blicken wir trotz gelegentlicher Rückschläge auf zahlreiche politische Erfolge. Immerhin: Frieden zwischen den Völkern Europas, Reisen ohne Grenzkontrollen, eine gemeinsame Währung und eine starke Rolle im weltweiten Vergleich, die kein Land der EU alleine spielen könnte, sind nur einige Beispiele. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die
soziale Dimension Europas erst spät entdeckt und nach wie vor unterentwickelt ist.

Unternehmen und Kapital waren schon seit Langem international verflochten, diese Entwicklung hat sich in den letzten 30 Jahren enorm beschleunigt. Das gilt auch für die Branchen, für welche die IG BCE die zuständige Gewerkschaft ist. Wenn aber Unternehmensentscheidungen transnationale Wirkungen entfalten, dann greift nationale Interessenvertretung zu kurz. Seit ca. 20 Jahren gibt es deshalb aufgrund gewerkschaftlicher Initiative transnationale Arbeitnehmervertretungen, Europäische Betriebsräte genannt. Die Rechtsgrundlagen für diese Form der Arbeitnehmervertretung sind seit diesem Jahr verbessert worden. Eurobetriebsräte haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf angemessene Ausstattung und die Schulung, die sie für ihre Aufgaben fit macht.

Die BWS macht zu den unterschiedlichen Aspekten der europäischen Entwicklung folgende Angebote:

  • Bildungsangebote für Europäische Betriebsräte, SE-Betriebsräte und deren Mitglieder
  • Seminare und Tagungen zu europäischen Themen in der BWS-Führungsakademie
  • Unterstützung regionaler EBR-Netzwerke und Arbeitsgruppen, einschließlich des Austauschs mit Gewerkschaften in anderen EU-Ländern

 

 

Seminarangebot 1

Bildungsangebote für Europäische Betriebsräte, SE-Betriebsröte und deren Mitglieder

Die Herausforderungen der Einigung für die Interessenvertretung in den Betrieben

Wer grenzüberschreitend als Arbeitnehmervertreter(in) zusammenarbeiten will, kommt mit dem im nationalen Kontext erforderlichen (und ausreichenden) Instrumentarium nicht aus. Überall in den Ländern Europas denken, fühlen und handeln Menschen nach unterschiedlichen Regeln und Gewohnheiten, sie unterliegen verschiedenen rechtlichen, kulturellen und politischen Regularien. Wer darüber nicht – zumindest in Grundzügen – Bescheid weiß, kann sich leicht im Gestrüpp unterschiedlicher Anforderungen, falsch gedeuteter Reaktionen oder fehlerhafter Herangehensweisen verirren.


Dazu ein Beispiel aus der Frühzeit der Europäischen Betriebsräte, das sich täglich wiederholen kann:

Ein deutscher Betriebsrat im Betrieb eines französischen Konzerns hat gehört, dass in der Konzernzentrale Einschränkungen der Produktion in Deutschland geplant würden. Um Genaueres zu erfahren, wendet man sich mit einem Schreiben an den „Vorsitzenden des Betriebsrats in …“ (Frankreich). Eine Antwort kommt nicht. Kein Wunder: Vorsitzender des Betriebsausschusses (comitè d’entreprise) ist in Frankreich der Leitende Manager (Vorsitzender des Verwaltungsrats) des Unternehmens. In anderen Kulturen muss man z. B. auch damit rechnen, dass freundlich Zustimmung zu Vorschlägen bekundet wird, die man tatsächlich für inakzeptabel hält. Ablehnung ist unhöflich, also sagt man ja. Und der Partner/die Partnerin (der/die die Kultur nicht kennt), vertraut darauf. Tatsächlich merkt man erst später, was los ist: Wenn nämlich nichts von dem passiert, was vermeintlich verabredet war. Manche der in solchen Situationen hilfreichen „interkulturellen“ Werkzeuge kann man sich selbst aneignen, andere von Kolleg(inn)en, Trainer(inne)n, Lehrer(inne)n erfahren. Die BWS hat die notwendigen Bildungsbausteine entwickelt, mit deren Hilfe Europäische Arbeitnehmervertretungen trotz kultureller, politischer und rechtlicher Unterschiede ihrer Mitglieder effektiv und nachhaltig als Team zusammenarbeiten können.

Einige Beispiele für Fragestelllungen, die bei der EBR-Arbeit immer wieder auftauchen:

1. Welche Kenntnisse müssen EBR-Mitglieder haben?

  • Welches Recht gilt für die EBR-Arbeit?
  • Welche Rolle spielt die EBR-Vereinbarung und was muss da drinstehen?
  • Wie funktioniert Arbeitnehmervertretung in anderen Ländern?
  • Worum geht’s im EBR überhaupt?
  • Welche Rolle spielen die Gewerkschaften beim EBR?


2. Wie entwickelt man den EBR weiter?

  • Wie verhandelt man im EBR?
  • Wie bringt man die Kommunikation in Gang?
  • Wie arbeitet man mit Dolmetscher(inne)n und Übersetzer(inne)n?
  • Wofür braucht man externe Expert(inn)en
  • Wie gent man unter Kolleg(inn)en im EBR miteinander um?
  • Welche gemeinsamen Ziele wollen wir verfolgen?
  • Wie gehen wir mit unserem Wissen um und wie informieren wir die Kolleg(inn)en im Betrieb?
  • Woher können wir Unterstützung organisieren?

BWS bietet Veranstaltungen für EBRs

als Inhouse-Seminare, in Tagungshotels oder in den Bildungszentren der IG BCE an. Angestrebt wird die
zuständigen gewerkschaftlichen Koordinator(inn)en als Seminarteilnehmer(innen) mit einzubeziehen.

Unsere Angebote richten sich an verschiedene Ziegruppen:

  • Seminare für Lenkungsausschüsse oder ganze Arbeitnehmervertretungen
  • Trainingsseminare für Verhandlungsgremien und Gewerkschafter(innen)
  • Themenseminare für EBR-/SEBR-Mitglieder

 

 

Seminarangebot 2

Bildungsangebote zu europäischen Themen in der BWS-Führungsakademie

Hintergrundwissen und Auseinandersetzung mit aktuellen Themen

Bereits in den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts forderten die deutschen Gewerkschaften als Reaktion auf das Elend nach dem Ende des 1. Weltkrieges die Schaffung der europäischen Einigung. Wir wissen aus der Gescchichte, dass erst die weitere Erfahrung eines Weltkrieges schließlich eine Mehrheit für den Beginn der Einigung mit zunächst 6 Ländern gefunden hat.


Der Einigungsprozess hat seit 1952 Fragen offen oder ungelöst gelassen, dennoch schreitet er weiter voran. Eine ganze Reihe damit zusammenhängender Themen betreffen die Arbeitnehmer(innen) und die Branchen der IG BCE direkt. Die Führungsakademie der BWS wird in Zukunft Tagungen und Seminare zur europäischen Einigung und zu Positionsbestimmungen bei aktuellen branchenrelevanten Themen anbieten.

Dazu gehören die folgenden Themen:

  • Soziale Folgen der europäischen Einigung
  • Organisation und Ziele der europäischen Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften
  • Nationale und europäische Kompetenzen oder wer trägt Verantwortung
  • Chancen und Risiken einer europäischen Währung
  • Europäische Industrie-, Forschungs- und Umweltpolitik
  • Branchengesetzgebung wie z. B. REACH und deren Umsetzung
  • Sozialgesetzgebung und Politik der EU
  • Sozialdialog, verantwortliches Handeln von Unternehmen oder die „offene Methode der Koordinierung durch die EU-Kommission“ als neue Sozialbeziehungen
  • Demografischer Wandel in Europa und seine Auswirkungen auf unsere Branchen
  • Energiepolitik, Emissionshandel und ökologische Wende für Europa

    Zu den jeweiligen Veranstaltungen ist die Einbeziehung kompetenter europäischer Gesprächspartner(innen) vorgesehen.

 

 

Seminarangebot 3

Praktische Unterstützung auch in der europäischen Kooperation

Die IG BCE hat in den letzten Jahren begonnen, regionale Arbeitskreise für Mitglieder von europäischen Betriebsräten zu entwickeln. In den Landesbezirken gibt es inzwischen zuständige EBR-Koordinator(inn)en, die für einen kontinuierlichen Informationsaustausch sorgen und für eine Unterstützung der EBRs sorgen, z. B. indem sie bei Verhandlungen Beratung leisten bzw. vermitteln.

In einigen Landesbezirken haben die Arbeitskreise begonnen, bei ihren Aktivitäten auch Gewerkschaftsvertreter(innen) aus anderen Ländern einzubeziehen. Auf europäischer Ebene besteht seit mehreren Jahren ein Netzwerk der Chemieregionen – diese Erfahrungen und Kontakte sind über die EMCEF auch für die Weiterentwicklung dieser Regionalaktivitäten nutzbar.

Der Austausch mit anderen Regionen kann auch als Beitrag zu einer lebendigen, bisweilen vielleicht auch kontroversen Debatte über die Zukunft der europäischen Einigung aus der Sicht der Arbeitnehmer(innen) und der Gewerkschaften genutzt werden.

 

 

Werbeflyer zu den Angeboten