Seminarkosten:
Seminargebühren - Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr, sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß §4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. gesetzlicher MwSt. - Ausnahmen davon sind gekennzeichnet). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Fahrtkosten und Spesen
Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer/-innen, die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Rücktritts- und Stornogebühren
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen finden sich hier.