Wenn Unternehmensentscheidungen transnationale Wirkungen entfalten, dann greift nationale Interessenvertretung oft zu kurz. Seit ca. 20 Jahren gibt es deshalb - aufgrund gewerkschaftlicher Initiative - transnationale Arbeitnehmervertretungen, Europäische Betriebsräte genannt.
Die Rechtsgrundlagen für diese Form der Arbeitnehmervertretung sind stetig verbessert worden. Eurobetriebsräte haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf angemessene Ausstattung und die Schulung, die sie für ihre Aufgaben fit macht.