Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 1
AT-Status und Arbeitsbedingungen im Überblick
Seminarbeschreibung
Die Interessenvertretung für außertarifliche Mitarbeiter*innen ist für Betriebsräte oft ein schwieriges Thema. Es gibt – sowohl auf Betriebsrats- als auch auf Beschäftigtenseite – Unsicherheiten über Zuständigkeiten und Regelungsmöglichkeiten. Und das, obwohl es für diese Zielgruppe aufgrund des fehlenden „Sicherheitsnetzes“ durch Tarifverträge besonderen Regelungsbedarf gibt. Dieses Seminar beschäftigt sich mit Status und Abgrenzung von AT-Beschäftigten sowie mit ihrer individualrechtlichen Stellung. Gemeinsam mit den beiden Seminaren „Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 2 – Mitbestimmung für AT-Beschäftigte“ und „Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 3 – Entgeltgestaltung“ deckt diese Veranstaltung das notwendige Wissen zum Thema AT-Beschäftigte ab. Je nach Wissensstand und Anlass können die Seminare einzeln oder nacheinander besucht werden.
Gerne verweisen wir hier auf die Veranstaltungen BWS-032-833202-25 „Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 2 – Entgeltgestaltung - inhaltlich und strategisch“ am 24.09.25 sowie BWS-032-834302-25 „Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 3 – Grundlagen der Entgeltgestaltung“ am 25.09.25. Es handelt sich nicht um eine Modulreihe. Die Seminare beinhalten unterschiedliche Themen und können unabhängig voneinander gebucht werden.
Themen dieses Seminars
- Abgrenzung von AT-Beschäftigten zu Tarifbeschäftigten und leitenden Angestellten
- Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
- Individualrechtliche Stellung von AT-Beschäftigten
- Besonderheiten von AT-Arbeitsverträgen
- Rahmenbedingungen und Gestaltung von Arbeitszeit
- Entgeltregelungen
- Besonderheiten bei Versetzungen
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