Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS
Handlungsansätze für Arbeitnehmervertretungen
Im Dezember 2022 hat das Europäische Parlament eine neue EU-Richtlinie mit dem Titel Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auf der das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) basiert. Im Rahmen der CSRD wurden neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die verpflichtend angewendet werden müssen. Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen prüfen. Künftig werden sie deshalb die Einhaltung der Berichterstattungspflichten gemäß den ESRS zu kontrollieren haben. Darüber hinaus bieten die Standards einige Handlungsansätze für Arbeitnehmervertretungen, die in diesem Webinar besprochen werden sollen.
Themen dieses Seminars
- Von der freiwilligen zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Doppelte Wesentlichkeit
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Handlungsansätze für die Praxis