Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Spezial
BEM bei Beschäftigten mit psychischen Belastungen und Erkrankungen
SBV
JAV
BR
Wie gelingt die betriebliche Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung? Beschäftigte, die aufgrund einer psychischen Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig waren, benötigen häufig besondere Unterstützung, um wieder in den Berufsalltag zurückkehren zu können. Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) werden solche Hilfen geboten. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind hier besonders gefordert, nachhaltige Lösungen im Rahmen des BEM-Verfahrens zu unterstützen und mit zu entwickeln, um Stigmatisierungen oder Konflikte mit Kolleg*innen und Vorgesetzten möglichst zu vermeiden. Dieses Seminar soll euch dabei unterstützen, mit psychisch erkrankten Kolleg*innen offen, sensibel und professionell umzugehen und ihnen bei der Wiedereingliederung aktiv zur Seite zu stehen. Zudem erhaltet ihr einen Überblick über die wichtigsten psychischen Krankheitsbilder und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Wir wollen euch Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zum besonderen Umgang mit psychischen Erkrankungen im BEM-Verfahren.
Themen dieses Seminars
- Zahlen, Daten, Fakten zu psychischen Erkrankungen
- Das BEM-Verfahren im Überblick
- Der mögliche Einfluss psychischer Belastungen und Erkrankungen auf das BEM-Verfahren
- Sensibilisierung der am Verfahren Beteiligten
- Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten in den BEM-Gesprächen
- Verschiedene Methoden der Gesprächsführung
- Auswirkungen psychischer Beanspruchungen und Erkrankungen auf die Arbeitsfähigkeit
- Die Wiedereingliederung von psychisch Erkrankten
- Angebote der beruflichen Rehabilitation
- Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzt*innen bzw. externen Akteur*innen
- Umgang und Miteinbeziehung von Kolleg*innen, Vorgesetzten und anderen betrieblichen Helfer*innen
- Verschiedene Methoden, zum Beispiel Hamburger Modell, Peer-Beratung oder das Vier-Phasen-Modell der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Handlungsansätze des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Selfcare – Grenzen der Verantwortung und Abgrenzung
- Gesetzliche Grundlagen
Freistellung
§179 Abs. 4 und 8 SGB IX| §37 Abs. 6 BetrVG
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