Arbeitnehmerüberwachung
Was geht, wird gemacht – oder kann der Betriebsrat Grenzen ziehen und will er das überhaupt?
Der „Gläserne Arbeitnehmer“ im Sinne einer dauerüberwachten Person ist längst Realität. Ohne Gewissensbisse werden Beschäftigte in Echtzeit überwacht und Leistungen innerbetrieblich oder in Bewertungsportalen nach Lust und Laune – auch ohne einschlägige Kompetenz – hemmungslos bewertet. Arbeitgeber nutzen zweckentfremdete Programmfunktionen sowie Überwachungs- und Analysetools, um die Produktivität und die Eigenschaften ihrer Mitarbeiter*innen zu analysieren. Die dann dauerhaft überwachten Beschäftigten müssten hierzu jeweils eine Einwilligungserklärung abgeben, die den hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügt. Stattdessen wird ihre Einwilligung fast schon regelhaft durch eine Betriebsvereinbarung gemäß § 26 BDSG mit nur scheinbar wirksamen Schutzklauseln ersetzt. In diesem Webinar beschäftigen wir uns damit, welche Überwachungs- und Analysemethoden zum Einsatz kommen und wie ihr als Betriebsrat damit umgehen könnt.
Themen dieses Seminars
- Bewertungssysteme
- Moderne Überwachungstechniken
- Zeiterfassung mit gewissen Extras
- Arbeitsplatzüberwachung mit Standardsoftware
- Spezielle Analysetechniken: „People Analytics“