Arbeitsrecht
Arbeitsrecht 4 – Flexibilisierung und Mobilität im Arbeitsleben
Handlungsoptionen des Betriebsrats
JAV
BR
SBV
Flexibilität kann Freiheit bedeuten – aber auch zusätzlichen Druck. Zum Beispiel dann, wenn sich die Beschäftigten ständig an andere Arbeitszeiten, Arbeitsabläufe oder Arbeitsinhalte anpassen müssen oder wenn die Flexibilisierungsstrategien des Arbeitgebers zu einer immer größeren Arbeitsverdichtung führen. Auch die mit Zielvereinbarungen verbundene persönliche Verantwortung kann als problematisch empfunden werden. Das Seminar zeigt dir die unterschiedlichen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auf, die in diesem Bereich besonders umfangreich sind.
Themen dieses Seminars
- Flexibilisierung – Intensivierung – Entgrenzung: Arbeitnehmer*innen als Mittelpunkt von Veränderungsprozessen
- Methodisches Vorgehen und Fallbearbeitung
- Die AGB-Kontrolle in Formulararbeitsverträgen
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Die Grundnorm für Flexibilität und Mobilität: § 106 GewO
- Überschreitung des Weisungsrechts
- Sonderfall: das erweiterte Direktionsrecht
- Inhalt der Arbeitsleistung und tätigkeitsbezogene Versetzung
- Individualvertragliche Vereinbarungen
- Weisungsrecht gemäß § 106 GewO
- Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats
- Ort der Arbeitsleistung und örtliche Versetzung
- Sonderformen: Telearbeit und Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerentsendung
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
- Zeit der Arbeitsleistung
- Definition von Arbeitszeit
- Umfang und Lage der Arbeitszeit
- Flexibilisierungsmöglichkeiten und Arbeitszeitmodelle
- Vergütung und Flexibilisierungsmöglichkeiten
Freistellung
§37 Abs. 6 BetrVG| §179 Abs. 4 und 8 SGB IX