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Behinderung von Betriebsratsrechten
 
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Behinderung von Betriebsratsrechten

Was du tun kannst, wenn dir Steine in den Weg gelegt werden

JAV
BR
SBV
Die Arbeit des Betriebsrats steht unter dem besonderen Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes. Gleichwohl erleben Betriebsrät*innen immer wieder, dass sie vom Arbeitgeber, von Kolleg*innen oder sogar von anderen Betriebsratsmitgliedern bei der Ausübung ihrer Rechte gestört, unzureichend informiert oder bei ihrer Arbeit offen oder subtil behindert werden. In diesem Seminar lernst du, wann eine Behinderung von Betriebsratsrechten vorliegt und wie du reagieren kannst. Und wir beschäftigen uns mit Strategien, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Betrieb fördern.
Themen dieses Seminars
  • Der gesetzliche Schutz des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Amtsführung und der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit


  • Aktive Informations- und Zusammenarbeitspflichten des Arbeitgebers in Richtung Betriebsrat oder Holschulden?


  • Wann liegt eine Behinderung des Betriebsrats vor und wann handelt es sich eher um eine Selbstbeschränkung?


  • Die Selbstorganisationsrechte und -pflichten des Betriebsrats


  • Die Reichweite der Betätigungsfreiheit des Betriebsrats


  • Was tun, wenn einzelne Betriebsratsmitglieder in ihrer Tätigkeit aktiv oder passiv gestört werden oder der Betriebsrat durch die Untätigkeit von Betriebsratsmitgliedern in der Amtsführung behindert wird?


  • Aktive Amtsführung und Informationspolitik unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen
Freistellung
§37 Abs. 6 BetrVG| §179 Abs. 4 und 8 SGB IX

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