Arbeitsrecht
Der leidensgerechte Arbeitsplatz und die Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
Damit Arbeit trotz körperlicher Beeinträchtigung keine Belastung mehr ist
JAV
BR
SBV
Den Begriff „leidensgerechter Arbeitsplatz“ sucht man im Gesetz vergeblich. Lediglich im Schwerbehindertenrecht in § 164 SGB IX finden sich Anhaltspunkte zu diesem Themenbereich. Nach § 164 IV Nr. 4 und 5 SGB IX haben Schwerbehinderte gegenüber ihren Arbeitgebern einen Anspruch auf „behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich (...) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (...)“ sowie auf die „Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen“. Hieraus lässt sich der Anspruch eines Schwerbehinderten auf einen seiner Behinderung entsprechenden Arbeitsplatz ableiten (BAG, NZA 2006, 1214). Nach der Rechtsprechung des BAG kann daraus aber auch ein Anspruch des Schwerbehinderten auf Vertragsänderung durch anderweitige Beschäftigung entstehen, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt. In diesem Seminar zeigen wir euch die Rechte und Pflichten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Betroffenen sowie die besonderen Rechte der Schwerbehindertenvertretung auf.
Themen dieses Seminars
- Der leidensgerechte Arbeitsplatz im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 II SGB IX
- Klage auf Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte nach § 164 SGB IX
- „Freimachen“ eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
- Fördermöglichkeiten durch das Integrationsamt
- Inklusionsvereinbarungen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Freistellung
§37 Abs. 6 BetrVG| §179 Abs. 4 und 8 SGB IX
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