Arbeitsrecht
Inklusionsvereinbarung mal verbindlich?
Nur ein neues Wort für Integrationsvereinbarung – oder verbindliche Grundlage für die Teilhabe behinderter Menschen an der Arbeitswelt?
Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 30.12.2016 wurde der Begriff der Integrationsvereinbarung durch Inklusionsvereinbarung ersetzt. Zielsetzung war, die in § 166 SGB IX geforderte Verbindlichkeit einer durch Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zu schließenden Integrationsvereinbarung mit klaren und weitreichenden Vorgaben zu erreichen. Die Regelungsvorgaben betreffen die gesamte betriebliche Organisation und Planung. Welche Möglichkeiten Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beim Schließen einer Inklusionsvereinbarung haben und welche rechtlichen Vorgaben es dabei zu beachten gilt, damit beschäftigt sich dieses Webinar.
Themen dieses Seminars
- Abgrenzung bzw. Verbindung
- Inklusionsvereinbarung (§ 166 SGB IX)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)
- Stufenweise Wiedereingliederung – „Hamburger Modell“ (§ 74 SGB V)
- Psychosoziale Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
- Rechtliche Optionen
- Betriebsrat ohne Schwerbehindertenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Vorgehensweise
- Akteure festlegen
- Unterstützung durch IGBCE
- Unterstützung durch Integrationsamt
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