Arbeitsrecht
Intensivseminar: Die Einigungsstelle und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Rechte des Betriebsrats in der Einigungsstelle und vor den Arbeitsgerichten effektiv durchsetzen
SBV
JAV
BR
Nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern einvernehmlich lösen. Wenn sich rechtliche Auseinandersetzungen im Betrieb nicht vermeiden lassen, muss der Weg in die Einigungsstelle oder vor das Arbeitsgericht beschritten werden. Doch wann „geht“ man zur Einigungsstelle und wann vor Gericht? Wie läuft ein Verfahren vor der Einigungsstelle im Einzelnen ab und wer entscheidet am Ende über das Streitthema? In diesem Seminar lernst du, welches Verfahren unter welchen Bedingungen rechtlich vorgesehen ist. Neben den Voraussetzungen zur Bildung der Einigungsstelle informieren wir dich, wie du die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in den politisch und taktisch geprägten Verhandlungen effektiv und erfolgreich durchsetzen kannst. Das Seminar ermöglicht dir auch Einblicke in echte Fälle von praxiserprobten Referent*innen.
Themen dieses Seminars
- Grundlagen des Einigungsstellenverfahrens
- Wann ist die Einigungsstelle rechtlich zuständig?
- Wie wird die Einigungsstelle gebildet (Vorsitzende*r und Beisitzer*innen)?
- Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
- Der Spruch der Einigungsstelle
- Kosten des Einigungsstellenverfahrens
- Das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Typische Streitthemen aus der betrieblichen Praxis
- Beschlussfassung im Betriebsrat zur Beauftragung einer Anwaltskanzlei und zur Einleitung des Verfahrens
- Ablauf des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
- Der Beschluss des Arbeitsgerichts
- Kosten des gerichtlichen Beschlussverfahrens
Freistellung
§179 Abs. 4 und 8 SGB IX| §37 Abs. 6 BetrVG
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