Fallsupervision für Zertifizierte*r Mediator*in
Mit Hilfe von Supervision die eigene Praxis auf den Prüfstand stellen.
Für Sie als Betriebsrät*innen, die sich auf Konfliktmanagement und MediaWon spezialisiert haben, verbessert sich mit jeder Fallsupervision nicht nur Ihre persönliche Konflikt- und Vermittlungskompetenz, sondern ermöglicht Ihnen auch die Reflexion Ihrer täglichen betriebsrätlichen Arbeit.
Jede/r Teilnehmer*in kann eigene Fälle aus der MediaWonspraxis mitbringen, die dann in der Gruppen- oder als Einzelsupervision besprochen und reflektiert werden. Dadurch gewinnt nicht nur der/ die Supervisand*in an Erkenntnissen, auch die Gruppe profitiert für die eigene Arbeitspraxis vom Supervisionsprozess der Anderen. Im Austausch unter den Teilnehmer*innen entsteht außerdem ein großes Netzwerk und kollegialer Austausch.
Die geleisteten Stunden werden vom Bundesverbandes MediaWon anerkannt. INKOVEMA ist ein lizensiertes Ausbildungsinstitut.
Themen dieses Seminars
- Einbringen von eigenen Fällen und Fallfragen sowie -
- Partizipation von den eingebrachten Fällen der anderen Teilnehmenden.
- Alle Anwesenden sind Betriebsräte: kollegialer Austausch und Bildung eines Netzwerkes möglich.
Hintergrund: Gesetzliche Fortbildungsverpflichtungen nach
1. dem MedG § 5 Abs. 3 „…(3) Der zer*fizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 fortzubilden. …"
2. ZMediatAusV §4 Abs. 1: „… (1) Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach § 2 folgenden Jahre hat der zer*fizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 zu laufen. .."
Freistellung
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