Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten
Mitbestimmung nutzen, Entgelt- und Arbeitsbedingungen regeln
Seminarbeschreibung
Die Interessenvertretung für außertarifliche Mitarbeiter*innen ist für Betriebsräte oft ein schwieriges Thema. Es gibt – sowohl auf Betriebsrats- als auch auf Beschäftigtenseite – Unsicherheiten über Zuständigkeiten und Regelungsmöglichkeiten. Und das, obwohl es für diese Zielgruppe aufgrund des fehlenden „Sicherheitsnetzes“ durch Tarifverträge besonderen Regelungsbedarf gibt.
Dieses Seminar ist unser umfassendes Angebot zur Mitbestimmung im AT-Bereich. Es beschäftigt sich zunächst mit Status und Abgrenzung von AT-Beschäftigten sowie mit ihrer individualrechtlichen Stellung.
Im Anschluss gehen wir der Frage nach, welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungspflichten der Betriebsrat bei AT-Beschäftigten hat. Und welche Auswirkungen haben Tarifverträge auf AT-Beschäftigte?
Letzter Themenblock des Seminars sind Fragen rund um AT-Entgelt. Denn da tarifliche Regelungen für AT-Beschäftigte definitionsgemäß nicht gelten, liegt die Aufgabe, den komplexen Gegenstand der AT-Entgelte zu regeln, in den Händen der Betriebsräte.
Themen dieses Seminars
- Abgrenzung von AT-Beschäftigten zu Tarifbeschäftigten und leitenden Angestellten
- Geltungsbereich des BetrVG
- Individualrechtliche Stellung von AT-Beschäftigten
- Besonderheiten von AT-Arbeitsverträgen
- Rahmenbedingungen und Gestaltung von Arbeitszeit
- Entgeltregelungen
- Besonderheiten von Versetzungen
- Tarifvorbehalte und ihr Einfluss auf die Mitbestimmung
- Mitbestimmungsrechte im AT-Bereich
- Entgelt-, Bonussysteme und betriebliche Abstandsgebote
- Arbeitszeit
- Mitwirkungsrechte im AT-Bereich
- Ein- und Umgruppierung
- Tarifvertragliche Abstandsgebote
- Informationsrechte im AT-Bereich
- Stellenbewertung für AT-Beschäftigte
- Analytische und summarische Verfahren der Stellenbewertung
- Weitere Regelungsbedarfe zur Stellenbewertung
- „Extra“ bei Beratungsunternehmen: Marktvergleiche
- Betriebliche Vergütungspolitik für AT-Beschäftigte
- Entgeltbänder
- Bewegung im Entgeltband
- Bewegung zwischen Entgeltbändern
- Strategisch: betriebliche Beispiele zur Durchsetzung von Positionen – Zusammenarbeit von IGBCE und Betriebsrat und Einbeziehung der Belegschaft