Jugend- und Auszubildendenvertreter
JAV I - Grundlagenseminar
- JAV Arbeit - Kennen, anwenden, umsetzen - Modul 1 von 3
JAV
BR
Du hast dir als Mitglied der JAV viel vorgenommen und willst etwas im Betrieb bewegen? Du möchtest die Auszubildenden bestmöglich vertreten und deine Ideen in den verschiedenen Gremien einbringen? Und natürlich willst du dabei sicher und souverän auftreten? Dann stell deine JAV-Arbeit von Anfang an auf eine solide Basis. Dieses Seminar vermittelt dir die Grundlagen, die du für eine erfolgreiche Jugend- und Auszubildendenvertretung brauchst, und ist gerade für die JAVis wichtig, die erst seit Kurzem dabei sind. Es führt dich in die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV ein und du lernst die rechtlichen Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit kennen. Zudem erfährst du, wie die Zusammenarbeit innerhalb der JAV, aber auch mit anderen betrieblichen Gremien wie dem Betriebsrat am besten funktioniert.
Themen dieses Seminars
- Die betriebliche Interessenvertretung
- Die heutige Bedeutung der betrieblichen Interessenvertretung
- Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und ihrer Rahmenbedingungen in Deutschland
- Grundwerte der betrieblichen Interessenvertretung
- Die Arbeit in der JAV
- Grundlagen der Zusammenarbeit und Kommunikation im JAV-Gremium
- Umgang mit verschiedenen Methoden und Medien zur Darstellung und Zusammenarbeit
- Grundlagen zur Erarbeitung von Informationen
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Zusammenwirken verschiedener Bestandteile unserer Arbeitsrechtsnorm
- Einführung ins Recht
- Gesetzliche Grundlagen der JAV-Arbeit aus dem Betriebsverfassungsgesetz
- Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Zusammenwirken von JAV und BR
- Grundlagen: Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen
- Individualrechtliche Bestimmungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz
- Eigene Rolle als Mitglied der JAV in der Interessenvertretung
- Zusammenarbeit mit anderen Gremien
- Grundlegende Darstellung des besonderen Zusammenspiels unterschiedlicher Beteiligter in der Interessenvertretung
- Bedeutung und Nutzen verschiedener Netzwerke zur Interessenvertretung
- Zusammenarbeit der betrieblichen Gremien fördern
- Qualifizierung als Instrument einer starken Interessenvertretung
- Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Formate zur Zusammenarbeit mit und Information von Auszubildenden
Freistellung
§37 Abs. 6 BetrVG
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