SBV 4
Recht Spezial: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Betriebsverfassungsrecht – Inklusionsvereinbarung
Auch als Mitglied der SBV kommt man an arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen nicht vorbei. Denn die erfolgreiche Interessenwahrnehmung erfordert neben Spezialkenntnissen im Schwerbehindertenrecht auch Grundwissen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. Die Interessenvertretung erschöpft sich nicht nur in der unmittelbaren Unterstützung der schwerbehinderten Menschen, sondern sie hat auch darüber zu wachen, dass die zu deren Gunsten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Daneben hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats und seinen Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses (ASA) beratend teilzunehmen. Daraus ergibt sich, dass die SBV nicht nur über Kenntnisse zum SGB IX, sondern auch zu anderen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten verfügen muss. Sie muss zumindest Grundkenntnisse zu den Sach- und Fachfragen besitzen, die in der Zusammenarbeit und in den Sitzungen mit dem Betriebsrat besprochen werden. In diesem Seminar wollen wir uns einige wichtige gesetzliche Grundlagen genauer anschauen und die Handlungsmöglichkeiten der SBV und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in diesen Bereichen näher beleuchten.
Themen dieses Seminars
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Aufbau und Systematik des AGG
- Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG
- Rechte der Mitarbeiter*innen nach dem AGG
- Rolle der Interessenvertretungen
- Handlungsmöglichkeiten der SBV im Rahmen des AGG
- Die Bedeutung des AGG bei Stellenausschreibungen, Einstellungen, Versetzungen und Qualifizierungen
- Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG
- Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen
- Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts
- Aufbau und Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
- Die vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 BetrVG
- Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im BetrVG
- Zusammenspiel der SBV und des BR im Betriebsverfassungsrecht
- Wann und wo muss der BR die SBV beteiligen?
- Informationsrechte der SBV
- Mitarbeit in BR-Ausschüssen nach §§ 28, 28a BetrVG
- Zusammenarbeit mit externen Akteuren (Integrationsamt, Integrationsfachdienste, Agentur für Arbeit usw.)
- Rechtliche Grundlagen einer Inklusionsvereinbarung
- Die Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX
- Mögliche Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Rechtsstellung Betriebsvereinbarung versus Inklusionsvereinbarung
- Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Sozialpartnervereinbarung „Inklusion“ zwischen der IGBCE und dem Arbeitgeberverband BAVC?
- Aktuelle Rechtsprechung
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