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Strategische Personalarbeit
Impulse für die Ausbildung und Fortbildung
 
Strategische Personalarbeit

Impulse für die Ausbildung und Fortbildung

Was bei Förderung und Rechten drin ist

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Die Förderung der Berufsbildung und betriebliche (Weiter-)Bildungsmaßnahmen haben für die Arbeitnehmer*innen eine große Bedeutung. Denn die Qualifikation entscheidet über den beruflichen Aufstieg, sichert die Beschäftigungsfähigkeit und bestimmt die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die digitale und ökologische Entwicklung führt dazu, dass ganze Arbeitsschritte wegfallen und die Beschäftigten im Zuge der Digitalisierungsstrategien der Unternehmen dequalifiziert werden. Fort- und Weiterbildung ist eine der entscheidenden Antworten darauf – und ein Bereich mit zahlreichen Mitbestimmungsmöglichkeiten für den Betriebsrat. In diesem Seminar bekommst du einen Überblick über den rechtlichen Hintergrund deiner Handlungsmöglichkeiten bei Berufsbildung und betrieblichen Bildungsmaßnahmen und erfährst, welchen Einfluss du auf die betriebliche Praxis nehmen kannst.
Themen dieses Seminars
  • Die Förderung der Berufsbildung nach § 96 BetrVG

    • Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung

    • Die Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs und die Beratung mit dem Arbeitgeber über die Maßnahmen zur Förderung der Arbeitnehmer*innen

    • Die Förderung der Berufsausbildung

    • Fortbildung und Umschulung von Arbeitnehmer*innen


  • Einrichtung und Beratung der Berufsbildung


  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Falle von veränderten Tätigkeiten der Arbeitnehmer*innen

    • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

    • Das Einigungsstellenverfahren


  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen nach § 98 BetrVG

    • Ausbilder*innen und andere Beauftragte der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

    • Die Teilnahme von Arbeitnehmer*innen an Berufsbildungsmaßnahmen
Freistellung
§37 Abs. 6 BetrVG| §179 Abs. 4 und 8 SGB IX

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