Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland

Der Wirtschaftsausschuss

Rechtliche Grundlagen, Analysemethoden und Praxis-Simulationen

SBV
JAV
BR
Laut Betriebsverfassungsgesetz soll der Betriebsrat durch seinen Wirtschaftsausschuss regelmäßig über wirtschaftliche Angelegenheiten informiert werden. Festgelegt ist dies im Abschnitt „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 106 bis 110 BetrVG). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass wirtschaftliche Zusammenhänge ab einer gewissen Firmengröße (mehr als 100 Mitarbeiter*innen) derart komplex sind, dass dem Betriebsrat durch ein zusätzliches Gremium Hilfestellung geleistet werden muss. Daneben geht der Gesetzgeber aber auch davon aus, dass der Unternehmer ab einer gewissen Firmengröße so weit von seinen Mitarbeiter*innen entfernt ist, dass er ein Organ benötigt, das ihn aus dem Kreis der Beschäftigten berät, und er auf diese Weise Informationen aus der Belegschaft erhält. Diesen Austausch auf Augenhöhe gilt es im Wirtschaftsausschuss zu etablieren. Dieses Kurz-Seminar soll eine Einführung in die Grundbegriffe geben.
Themen dieses Seminars
  • Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses: Was kann, was muss, was darf?


  • Vorstellung der Planspielmethode


  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung


  • Kennzahlen und Jahresabschlussanalyse: Warum optimieren?


  • Auswertung des Planspiels, Fragen für den Wirtschaftsausschuss


  • Simulation von Wirtschaftsausschusssitzungen

Freistellung
§179 Abs. 4 und 8 SGB IX| §37 Abs. 6 BetrVG
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