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Schulungsanspruch in schwierigen Zeiten
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation zögern viele Betriebsrät*innen, ihren gesetzlichen Anspruch auf Schulungen wahrzunehmen.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Absatz 6 und 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Recht haben, an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nicht aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen, sofern die Voraussetzungen des BetrVG erfüllt sind. Zudem hat er kein Mitspracherecht hinsichtlich der Art der Schulung, sei es eine Präsenz- oder Online-Veranstaltung.
Weitere Informationen und rechtliche Klarheit erläutert euch ein Jurist der IGBCE!