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Entgelt und Arbeitszeit
Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 2
 
Entgelt und Arbeitszeit

Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 2

Mitbestimmung für AT-Beschäftigte

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Die Interessenvertretung für außertariflich Beschäftigte stellt Betriebsräte immer wieder vor neue Herausforderungen. Zum einen ist die erforderliche Regelungskompetenz für Betriebsräte durch den fehlenden tariflichen Rahmen wesentlich größer, zum anderen ist das Verhältnis zwischen AT-Beschäftigten, Betriebsrat und Gewerkschaft oft unklar. Unternehmen wissen diese Unklarheit häufig zu ihrem Vorteil zu nutzen. Dabei steigt in den meisten Betrieben der Anteil an außertariflich Beschäftigten kontinuierlich. Die tradierte Sicht auf die AT-Beschäftigten als kleine, sich selbst regulierende Gruppe ist schon lange überholt. Aber welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungspflichten hat der Betriebsrat eigentlich? Und welche Auswirkungen haben Tarifverträge auf AT-Beschäftigte? Diese Fragen werden wir in diesem Seminar unter die Lupe nehmen. Gemeinsam mit den beiden Seminaren „Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 1 – AT-Status und Grundlagen im Überblick“ und „Interessen von außertariflich Beschäftigten vertreten 3 – Entgeltgestaltung“ deckt diese Veranstaltung das notwendige Wissen zum Thema AT-Beschäftigte ab. Je nach Wissensstand und Anlass können die Seminare einzeln oder nacheinander besucht werden.

Themen dieses Seminars
  • Fresh-up: Tarifvertragliche Abgrenzung des AT-Bereichs


  • Fresh-up: Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes


  • Tarifvorbehalte und ihr Einfluss auf die Mitbestimmung


  • Mitbestimmungsrechte im AT-Bereich

    • Entgelt- und Bonussysteme sowie betriebliche Abstandsgebote

    • Arbeitszeit


  • Mitwirkungsrechte im AT-Bereich

    • Ein- und Umgruppierung

    • Tarifvertragliche Abstandsgebote


  • Informationsrechte im AT-Bereich

Freistellung
§179 Abs. 4 und 8 SGB IX| §37 Abs. 6 BetrVG

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