Zertifikatslehrgang Arbeitsrecht

Kollektives und individuelles Arbeitsrecht auf Hochschulniveau

 

Die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung steht im Kontext ständiger Professionalisierung und Veränderung. Im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigte sich im Brennglas, womit professionelle Interessenvertreter*innen auch im Zuge der wirtschaftlichen Transformation konfrontiert sind: unvorhersehbare, oft komplexe Situationen und eine Veränderung der Rechtslage im Fluss. Hier können Interessenvertretungen nicht lange warten, bis sie die Lösung für eine konkrete Fragestellung in Schulungen oder Broschüren finden, sondern sie müssen zunehmend in der Lage sein, auch komplexe rechtliche Einschätzungen eigenständig und kompetent treffen zu können.

Die University of Labour bietet dafür in dem berufsintegrativen Zertifikatslehrgang Arbeitsrecht das nötige Wissen im individuellen und im kollektiven Arbeitsrecht auf Hochschulniveau an.

Es ist zudem möglich, die belegten Module für ein etwaig folgendes Bachelor-Studium im Arbeitsrecht an der University of Labour anrechnen zu lassen. Nach einem entsprechenden Beschluss des Betriebsrats besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Kosten für die Teilnahme an den Kursen des Zertifikatslehrgangs Arbeitsrecht vom Arbeitgeber getragen werden müssen (§ 37 Abs. 6 BetrVG).

 

Das Lehr- und Lernkonzept
Der berufsintegrative Zertifikatslehrgang besteht aus sieben Modulen, die nacheinander innerhalb eines Zeitraums von etwa einem Jahr absolviert werden. Jedes Modul hat ein Zeitfenster von 6 bis 7 Wochen und ist wie folgt aufgebaut:

Zielgruppen

Wir vermitteln Betriebsrät*innen und Interessenvertreter*innen praxisnah die Grundlagen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. So bilden wir Arbeitsrechtsexpert*innen für morgen aus; für Nicht-Akademiker*innen kann der Zertifikatslehrgang der Einstieg ins Studium sein. Die Gruppe umfasst maximal 16 Teilnehmer*innen.

Dreitägige Präsenzveranstaltung

Hier vermitteln verschiedene Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis die zentralen Inhalte und Kompetenzen des Moduls. Dabei kommen unterschiedliche Lehrformen zum Einsatz (z.B. Vorlesungen, Übungen, Gruppenarbeiten und Rollenspiele).

Selbstlernphase

In der Selbstlernphase vertiefen die Teilnehmenden ihr Wissen und übertragen es in die betriebliche Praxis. Jedes Modul endet mit einer Prüfung: Modul 1 mit Klausur, die weiteren mit einem Transferdokumentationsreport (TDR). Im TDR wenden sie die Inhalte auf ein konkretes Praxisproblem an und bearbeiten aktuelle Herausforderungen strukturiert. Der Lehrgang endet mit einer Projektstudienarbeit (PSA).

Module und Inhalte

Der Zertifikatslehrgang besteht aus sieben Modulen, die den Teilnehmer*innen fachliche, methodische und soziale Kompetenzen vermitteln, um praktische arbeitsrechtliche Fallgestaltungen erkennen und lösen zu können. Die neu gewonnenen Kompetenzen bieten das nötige Rüstzeug dafür, sich flexibel auf Veränderungen, Unsicherheiten und zunehmende Komplexität einzustellen. Die Module werden von exzellenten Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt und von den Modulverantwortlichen der University of Labour begleitet. Drei virtuelle Abende über Zoom unterstützen die Nachbereitung des Erlernten und dienen der Begleitung der Selbstlernphase.

Abschluss

Die Teilnehmer*innen erhalten nach Abschluss des Zertifikatslehrgangs und bei Ablegen aller Prüfungsleistungen ein auf sie persönlich ausgestelltes Hochschulzertifikat der University of Labour, das die Anzahl von 56 Credit Points* ausweist. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Lehrgang ohne Ablegen der Prüfungsleistungen zu absolvieren. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer*innen ein Teilnahmezertifikat mit den besuchten Modulen und Zeitstunden.

Aufbau der Ausbildung im Überblick

Einführung in die juristische Methodenlehre und Fallbearbeitung

Das Modul behandelt die Grundlagen und den Aufbau der Rechtsordnung sowie rechtstheoretische Grundlagen. Es fokussiert auf die Rolle des Rechts als integraler Bestandteil einer gesellschaftlichen Ordnung. Des Weiteren werden die Systematik der Rechtsquellen und eine methodisch geleitete Arbeitsweise mit rechtlichem Material thematisiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem theoretisch fundierten Umgang mit Rechtsnormen und der rechtswissenschaftlichen Methodologie, einschließlich ihrer praktischen Anwendung.

Allgemeines Zivilrecht und Schuldrecht

Das Modul behandelt Grundlagen des Zivilrechts, besonders das Schuldrecht. Es erklärt die Struktur des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dessen Beziehung zu anderen Rechtsquellen. Außerdem wird die richtige Zitierweise und das methodische Lösen privatrechtlicher Probleme erläutert. Ebenso geht es auf Vertragsprinzipien ein, speziell im Arbeitsrecht relevante Vertragstypen und Rechtskonstellationen.

Individualarbeitsrecht

In diesem Modul werden Rechtsprobleme, Arbeitsweisen und Rechtsquellen im Individualarbeitsrecht, einschließlich des Verfahrensrechts fokussiert. Es ermöglicht eigenständiges Lösen von Arbeitsverhältnis-Problemen unter Berücksichtigung von Kommentarliteratur und Rechtsprechung. Die Teilnehmer*innen lernen komplexe Sachverhalte zu analysieren und vertretbare juristische Lösungen auf Basis ihrer praktischen Kenntnisse und erworbenen rechtsmethodischen Wissens zu erarbeiten.

Kollektives Arbeitsrecht

Das Modul behandelt das kollektive Arbeitsrecht, inklusive der Rolle, Grundlagen, Strukturen und Ausgestaltung in Arbeitsbeziehungen. Es beleuchtet Akteure und rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen. Themen sind auch verfassungsrechtliche Grundlagen des Koalitionsrechts, Tarifrecht und Arbeitskampfrecht mit aktueller Rechtsprechung auf deutscher und europäischer Ebene. Die Teilnehmer*innen lernen eigenständiges Recherchieren zu komplexen Rechtsfragen und Einschätzungen zu Arbeitskämpfen.

Kündigungsschutzrecht

Das Modul fokussiert auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, speziell die Wirksamkeit von Kündigungen. Es behandelt den aktuellen Stand von Praxis und Wissenschaft im materiellen und prozessualen Recht. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der kompetenten Handhabung relevanter Rechtsquellen wie Gesetzestexte, Urteile und Kommentarliteratur. Zusätzlich betrachtet das Modul das Verhältnis von materiellen und prozessualen Problemen im Kontext des Kündigungsschutzprozesses.

Betriebsverfassungsrecht

Das Modul deckt Grundlagen und vertiefende Kenntnisse zur Betriebsverfassung ab. Es behandelt Organe, rechtliche Kompetenzen und Mitwirkungsrechte (KBR, GBR, BR) sowie Mitbestimmungsstrukturen im Arbeitsrecht. Die Teilnehmer*innen lernen eigenständige Positionen zu offenen Rechtsfragen zu entwickeln und zu begründen.