Urteil

Betriebsratsvorsitzender kann auch Datenschutzbeauftragter sein

Das Amt eines Betriebsratsvorsitzenden ist nicht inkompatibel mit dem Amt als betrieblicher Datenschutzbeauftragter – so das Sächsische Landesarbeitsgericht. Wahrscheinlich wird aber das BAG noch klären, ob dies auch nach Inkrafttreten der DSGVO noch der Fall ist.