Krankschreibung

Das müsst Ihr zur eAU-Bescheinigung wissen

Alles wird digital – auch der »gelbe Schein«. Seit dem 1.1.2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung). Das bringt viele Folgefragen mit sich, die noch nicht abschließend geklärt sind. Was jetzt gilt, erfahrt Ihr hier. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Sind sie länger als drei Tage nicht arbeitsfähig, …

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Telefonische Krankschreibung ausgelaufen

Die für Beschäftigte erforderliche ärztliche Krankschreibung gibt es seit dem 1.6.2022 nicht mehr per Telefon. Patienten und Patientinnen müssen wieder in die Praxis kommen. Videosprechstunden bleiben aber zulässig. Dies teilt der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen mit. Befristete Telefon-Erlaubnis Seit dem Frühjahr 2020 galt eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete Sonderregel für Krankschreibungen: …

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Sonderzahlungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer auch in Zukunft weitere erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind. Zudem muss der Arbeitgeber darlegen, dass ihn dies wirtschaftlich unzumutbar belastet. Dabei kann er sich nicht auf freiwillige Sonderzahlungen oder Leistungen wie Krankengeldzuschüsse oder Urlaubsgeld berufen, die nicht von der Arbeitsleistung abhängen – so das BAG. Das …

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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU) startet

Gesetzlich Versicherte müssen seit 1. Oktober 2021 ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr als Ausdruck („gelber Schein“) an ihre Krankenkasse schicken. Das soll von den Arztpraxen digital übernommen werden. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021, da noch nicht alle Ärztinnen und Ärzte technisch entsprechend ausgestattet sind. Ihrem Arbeitgeber müssen Erkrankte die eAU noch bis Juli 2022 …

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Pizza einpacken trotz Krankheit erlaubt

Nicht jeder, der krank ist, gehört automatisch ins Bett. Und nur, weil ein Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten verrichtet, kann er deswegen noch lange nicht gekündigt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu stapeln und ins Auto zu laden, erschüttert nicht den Beweiswert einer Krankschreibung.