Arbeitszeit

Mobile Arbeit: Arbeitgeber kann Präsenzzeiten nicht einseitig anordnen

Bei der Frage, wie mobile Arbeit im Betrieb ausgestaltet wird, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ist dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber einseitig über das Vereinbarte hinaus Präsenztage anordnet – so das LAG München in einem Eilverfahren. Das war der Fall Die Arbeitgeberin, die Allianz Re, ist ein Rückversicherungsunternehmen der …

Mobile Arbeit: Arbeitgeber kann Präsenzzeiten nicht einseitig anordnen Weiterlesen »

BAG: 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer »Arbeit auf Abruf« vereinbaren, ohne deren wöchentliche Dauer festzulegen, gilt gesetzlich eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Um davon abzuweichen, sind objektive Anhaltspunkte erforderlich, dass die Parteien bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt haben. Darum geht es Die Arbeitnehmerin ist seit dem Jahr 2009 bei einem Unternehmen der Druckindustrie als „Abrufkraft …

BAG: 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf Weiterlesen »