Dienstplan muss gerecht sein
Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein. Das war der Fall Die Arbeitnehmerin ist bei einem ambulanten Pflegedienst mit 40 Stunden pro Woche beschäftigt. Ihre konkrete Arbeitszeit legt die Arbeitgeberin monatlich im […]
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