Arbeitszeit

BAG: 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer »Arbeit auf Abruf« vereinbaren, ohne deren wöchentliche Dauer festzulegen, gilt gesetzlich eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Um davon abzuweichen, sind objektive Anhaltspunkte erforderlich, dass die Parteien bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt haben. Darum geht es Die Arbeitnehmerin ist seit dem Jahr 2009 bei einem Unternehmen der Druckindustrie als „Abrufkraft …

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Bild eines Zettel mit der Aufschrift Befristeter Arbeitsvertrag

Wann sind Befristungen rechtens?

Befristete Arbeitsverträge zur Vertretung sind rechtens, auch wenn dabei die Vertretung nicht genau dieselben Aufgaben wie der Vertretene übernimmt. Mehrfache Befristungen sind ebenfalls zulässig, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden – so das LAG Rheinland-Pfalz. Gerade im Schulbereich dürfen Lehrkräfte befristet eingestellt …

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Sturz beim Kaffee-Holen ist Arbeitsunfall

Ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten im Betriebsgebäude des Arbeitgebers (hier: Finanzamt) ist als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dass der Getränkeautomat in einem Sozial- oder Kantinenraum steht, unterbricht den versicherten Weg nicht – so das Hessische Landessozialgericht. Darum geht es Eine Verwaltungsangestellte rutschte auf dem Weg zu dem im Sozialraum des Finanzamtes aufgestellten Getränkeautomaten auf …

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EuGH: Unionsrecht bei Nachtarbeitsvergütung nicht anwendbar

Bei der Frage, ob es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt, dass regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit unterschiedlich vergütet wird, sieht der Europäische Gerichtshof das Unionsrecht nicht anwendbar und verweist zurück an das Bundesarbeitsgericht. Darum geht es Im vorliegenden Fall klagten zwei Beschäftigte, die im Rahmen ihrer regelmäßigen Schichtarbeit auch Nachtarbeit leisteten. Der einschlägige Manteltarifvertrag sieht einen Zuschlag …

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Insolvenzverwalter kann Mindestlohn zurückfordern

Wird der Arbeitgeber insolvent, kann der Insolvenzverwalter auch Teile des zuletzt gezahlten Arbeitsentgelts zurückfordern. Vor Rückforderung geschützt sind nur die vor Pfändung geschützten Lohnanteile, nicht aber der gesamte gesetzliche Mindestlohn – so nun das Bundesarbeitsgericht. Darum geht es Die Beklagte ist in diesem Fall die Arbeitnehmerin. Ihr Arbeitgeber musste Insolvenz anmelden. Sie erhielt in den …

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Arbeitsverträge müssen schriftlich sein

Ab 1. August 2022 müssen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen zwingend in Schriftform erhalten. Außerdem müssen die Arbeitsverträge zusätzliche Angaben zu Überstunden, Schichtsystem, Kündigung oder Probezeit enthalten. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen den Missbrauch von Beschäftigtenrechten. Bis Ende Juli 2022 muss Deutschland die »EU-Arbeitsbedingungenrichtline« in deutsches Recht umsetzen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsverträge detailliert und verständlich zu …

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Keine Erleichterungen für Klage auf Überstundenvergütung

Um eine Vergütung für Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er Mehrarbeit geleistet und der Arbeitgeber die Überstunden zumindest geduldet hat. Ein Arbeitsgericht wollte die Beweislast zugunsten der Arbeitnehmer verschieben, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht präzise erfasst. Das ist allerdings rechtlich nicht haltbar, so nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das war der Fall Vor …

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Betriebsrat bestimmt bei Zeiterfassung mit

Bei der Frage, ob im Unternehmen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm dem Betriebsrat umfassende Rechte eingeräumt. Abweichend zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vertritt das LAG die Überzeugung, dass der Betriebsrat die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung verlangen kann.

Keine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit in Zeiten der Corona-Pandemie

Bis einschließlich 31. Juli 2020 galt die COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Vielzahl an Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz vorsah. Neben der Verlängerung der Höchstarbeitszeit für systemrelevante Tätigkeiten wurde durch die Verordnung auch eine Verkürzung der Mindestruhezeit geregelt. Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen war für die in der Verordnung näher bestimmten Tätigkeiten grundsätzlich möglich.