LAG Thüringen: Grenze für öffentliche Kritik am Arbeitgeber
Wer Missstände beim Arbeitgeber öffentlich machen will, muss zunächst sorgfältig prüfen, ob diese auch der Wahrheit entsprechen. Die dann geübte Kritik darf zugespitzt und polemisch sein, sofern sie keine reine Diffamierung des Arbeitgebers darstellt. Kritik am Arbeitsplatz ist von der Meinungsfreiheit umfasst. Immer wieder ist fraglich, wie weit Beschäftigte Kritik am Arbeitgeber im Rahmen der […]
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