Urteil

Betriebsrat kann Unterlassungsanspruch verlieren

Stellt der Arbeitgeber Dienstpläne ohne den Betriebsrat auf, kann dieser Unterlassung verlangen. Dies ist ausnahmsweise unzulässig, wenn der Betriebsrat zuvor das Verhandeln über die Dienstpläne und sogar eine Einigungsstelle verweigert hat – so das BAG.