Sperrzeit

Altersteilzeit

Was gilt nach der Altersteilzeit?

Nach dem Ende der Altersteilzeit müssen ArbeitnehmerInnen nicht sofort in Rente gehen. Sie können auch eine neue Beschäftigung aufnehmen oder – bis zum Erreichen des regulären Rentenalters – Arbeitslosengeld beanspruchen. Was ist in diesem Fall zu beachten?

Neuregelungen zur Altersteilzeit

Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie – bedingt durch eine Gesetzesänderung – zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann.