Was sollte in einer Betriebsvereinbarung zu Home Office geregelt werden?
Hier findest du ein stichpunktartiges Prüfungsraster, welche Bestandteile bei einer Betriebsvereinbarung ggf. berücksichtigt werden sollten:
- Freiwilligkeit von Homeoffice
- Arbeitszeitumfang mit flexiblem Arbeitsort: etwa 20 % der Arbeitszeit darf im Homeoffice gearbeitet werden, anlassbezogen (Handwerker, Kind krank, Kitastreik) oder idealerweise nach Belieben des Beschäftigten
- Beibehaltung eines Büros im Betrieb
- Rückkehrrecht ins Büro im Betrieb
- eventuell eine anfängliche Probephase
- Unterbrechung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholzeiten
- Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes: Grundsätzlich wie im Büro (Arbeitsstättenverordnung mit jetzt integrierter Bildschirmarbeitsverordnung)
- Kostenregelung: Arbeitgeber trägt die Kosten des Homeoffice
- Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
- Kommunikationszeiten im Betrieb: um eine Beteiligung von Homeoffice-Beschäftigten zu gewährleisten, sollten Meetings oder andere Treffen auf bestimmte Tage und Zeiten beschränkt werden oder eine mobile Teilnahmemöglichkeit vorgesehen werden
- Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung über die enge Definition von Telearbeit hinaus auch für andere Bereiche der Telearbeit und Homeoffice
- Begehungsrecht des Arbeitgebers nach Anmeldung und ausreichender Ankündigungsfrist und nach Zustimmung auch im Beisein des Betriebsrates
- Arbeitszeiterfassung im Homeoffice
- Versicherungsschutz: Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
- bei einer Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers, sollte eine Ankündigungsfrist geregelt werden
- vor Aufnahme der Tätigkeit: spezielle Unterweisung zum Datenschutz und Datensicherheit zu Hause oder unterwegs
- Angebots- beziehungsweise Wunschvorsorge- und Weiterbildungsangebote (zum Beispiel Zeitmanagement, Kollaborationsmöglichkeiten)
- bei „Bring your own device“ (BYOD): Regelungen zur Trennung von dienstlichen und privaten Daten.
Isabel Eder
Abteilung Mitbestimmung
Peter Voigt
Abteilung Arbeits- und Sozialrecht
Weitere Informationen
SeminarTipp
Flexibilisierung und
vom 11.10.2017 bis 13.10.2017
im Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum