Betriebsrat
Herzlich Willkommen, neue*r BR!
Du bist neu im Betriebsrat? Dann bist du hier genau richtig! Egal, ob du gerade erst gewählt wurdest oder schon erste Erfahrungen gesammelt hast – wir unterstützen dich dabei, schnell und sicher in deiner Rolle anzukommen.
In unseren Seminaren vermitteln wir dir alles, was du für deine Arbeit brauchst: von den rechtlichen Grundlagen über deine Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zu Strategien für eine wirksame Kommunikation und eine gute Organisation im Gremium.
Das 100-Tage-Programm – Kostenlos für dich!
Die Starterseminare BR 1-3
Wissenswertes über die BR-Arbeit
Der Betriebsrat (BR) ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten eines Betriebs. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ein.
Hauptaufgaben des Betriebsrats:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Mitbestimmung bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
- Vertretung der Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung
- Unterstützung bei individuellen Anliegen und Problemen von Kolleg*innen
- Förderung von Gleichstellung, Weiterbildung und Gesundheitsschutz
- Teilnahme an Betriebsversammlungen und Ausschüssen
Wie geht es weiter?
FAQ
Lies dich schlau zur Arbeit und den Aufgaben des Betriebsrats!
Wer oder was ist der BR?
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung aller Arbeitnehmer*innen eines Betriebs. Er setzt sich für deren Rechte und Belange ein, beispielsweise bei den Arbeitsbedingungen, den Arbeitszeiten, dem Gesundheitsschutz oder sozialen Fragen. Der Betriebsrat wirkt bei vielen Entscheidungen des Arbeitgebers mit und sorgt dafür, dass gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Was macht der Betriebsrat?
Er ist das Ohr und die Stimme der Beschäftigten im Betrieb. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, faire Behandlung und Mitbestimmung ein. Dabei vertritt er die Interessen der gesamten Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber – unabhängig von Position, Alter oder Abteilung. Der Betriebsrat arbeitet eng mit anderen Gremien, wie der JAV oder der SBV, zusammen, um gemeinsame Anliegen wirksam zu vertreten und die betriebliche Zusammenarbeit zu stärken.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Betriebsrat gegründet werden kann?
Für die Gründung eines Betriebsrats müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im Betrieb sind in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen beschäftigt, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG)
- Es muss eine Betriebsversammlung einberufen werden, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird – dieser organisiert die anschließende Betriebsratswahl
Der Betriebsrat kann unabhängig von Unternehmensform oder Branche gegründet werden – entscheidend ist allein die Zahl der Beschäftigten und ihr Wunsch nach Mitbestimmung im Betrieb.
Wann und wie oft wird der Betriebsrat gewählt?
Die Wahl des Betriebsrats findet alle vier Jahre im regelmäßigen Wahlzeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG).
Außerhalb dieses Zeitraums kann eine außerordentliche Wahl stattfinden, beispielsweise wenn der Betriebsrat zurücktritt oder nicht mehr genügend Mitglieder hat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für den Betriebsrat sind alle Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig von Nationalität, Beschäftigungsart oder Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 7 BetrVG). Dazu zählen z. B. auch Teilzeitkräfte, Leiharbeitnehmer*innen (ab 3 Monaten Einsatzdauer im Betrieb) und geringfügig Beschäftigte.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar für den Betriebsrat sind alle Arbeitnehmer*innen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören (§ 8 BetrVG).
In neu gegründeten Betrieben, die noch keine sechs Monate bestehen, entfällt die Sechs-Monats-Frist.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat die Aufgabe,
- die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen im Betrieb zu überwachen
- er setzt sich für gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ein
- er hat außerdem das Recht, bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen mitzubestimmen
- außerdem vertritt er die Interessen der gesamten Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber
- macht sich stark für die Chancengleichheit, Gleichstellung und Integration aller Beschäftigten im Betrieb
- sowie nimmt Anregungen und Beschwerden von Kolleg*innen auf und leitet diese an die richtige Stelle weiter
Der Betriebsrat arbeitet dabei eng mit anderen Gremien, wie der JAV und der SBV, zusammen.
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat verfügt über zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert sind. Dazu gehören unter anderem:
- das Recht auf Mitbestimmung bei sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten, beispielsweise bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Einstellungen und Kündigungen
- das Recht auf Information und Anhörung durch den Arbeitgeber, etwa bei geplanten Maßnahmen, die die Belegschaft betreffen
- das Recht auf Initiativmaßnahmen, d. h. der Betriebsrat kann selbst Vorschläge einbringen, z. B. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zur Förderung der Gleichstellung
- das Recht auf Durchführung von Betriebsversammlungen. Der Betriebsrat kann einmal im Kalendervierteljahr während der Arbeitszeit eine Versammlung für alle Arbeitnehmer*innen einberufen
- das Recht auf Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen, um die Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können
- das Recht auf Zugang zu allen Bereichen des Betriebs, um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können
- das Recht auf Zusammenarbeit mit anderen Gremien wie der JAV oder der SBV, wenn gemeinsame Themen betroffen sind
- das Recht, Sachverständige oder Gewerkschaftsvertreter*innen hinzuzuziehen, sofern dies zur sachgerechten Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich ist
Diese Rechte sichern dem Betriebsrat eine starke Position, um die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten zu können.
Haben Betriebsratsmitglieder einen Freistellungsanspruch?
Ja, auch Betriebsratsmitglieder haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Arbeitsbefreiung, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können oder an erforderlichen Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen (§ 37 Abs. 2 und 6 BetrVG).
Welche Möglichkeiten der inhaltlichen Vertiefung habe ich nach der BR 1-3?
Nach der BR 1–3 beherrschst du die Grundlagen der Betriebsratsarbeit. In BR 4 und BR 5 vertiefst du dieses Wissen gezielt und erweiterst deine arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse. So bist du bestens vorbereitet, um deine Aufgaben im Betriebsrat noch sicherer und wirkungsvoller zu erfüllen. Für jedes Thema bieten wir passende Vertiefungsseminare an.
Bei Fragen kannst du uns gern kontaktieren: anmeldung-bws@igbce.de